Die Klasse L umfasst:
- Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit
Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 16 Jahre. Die Klasse L ist insbesondere für Personen interessant, die nur gelegentlich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, wie zum Beispiel Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitende.
A U S B I L D U N G
Mindestalter: 16 Jahre (Ausnahmefällen 15)
Ausbildung: Theoretisch
Prüfung: Theorieprüfung
F A H R S T U N D E N
Die Führerscheinklasse L ist eine reine Theorieausbildung und wird mit einer Theorieprüfung beendet.
Praktische Ausbildung und Prüfung sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
V O R A U S S E T Z U N G
Biometrisches Passbild
Personalausweis/Reisepass
Erste-Hilfe-Kurs
Sehtest