Klasse L

Die Klasse L umfasst:

  • Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit

Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 16 Jahre. Die Klasse L ist insbesondere für Personen interessant, die nur gelegentlich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, wie zum Beispiel Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitende.

A U S B I L D U N G

Mindestalter: 16 Jahre (Ausnahmefällen 15)

Ausbildung: Theoretisch
Prüfung: Theorieprüfung

F A H R S T U N D E N

Die Führerscheinklasse L ist eine reine Theorieausbildung und wird mit einer Theorieprüfung beendet.

Praktische Ausbildung und Prüfung sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

V O R A U S S E T Z U N G

Biometrisches Passbild
Personalausweis/Reisepass
Erste-Hilfe-Kurs
Sehtest

Schnellkontakt

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0160 4408158

 info@vaz-weiss.de

VAZ Weiß Fahrschule

Öffnungszeiten

Anmeldung/Beratung jederzeit nach telefonischer Anmeldung möglich!

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Oder 30 Minuten vor Beginn des Theorieunterrichts in unseren 3 Standorten!

Impressionen