Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
- Es genügt eine Fahrerschulung
- Keine theoretische und praktische Prüfung
- B196 gilt nur in Deutschland
A U S B I L D U N G
Vorrausetzung hierfür ist ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mind. 5 Jahren und die Teilnahme an einer Fahrerschulung.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Einschluss: AM, L
F A H R S T U N D E N
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung
V O R A U S S E T Z U N G
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule